Luftdichtheitsmessung n50 nach KFW, EnEV, DIN 13829
Mit der Luftdichtheitsmessung werden Häuser auf ihre Dichtigkeit hin überprüft. Undichtigkeiten in der Luftdichtebene zur Konstruktion führen zu möglichen Bauschäden durch Auffeuchtungen, Energieverluste, Unbehaglichkeitsempfinden durch Luftzug (Behaglichkeit), nicht planungsgemäß funktionierenden Lüftungsanlagen.
Diese Messungen können im Winter durch Thermografieaufnahmen unterstützt werden, um so Undichtigkeiten in der thermischen Hüllfläche sichtbar erkennen und dokumentieren zu können.
Leckagesuche kann auch mit Hilfe von einem Hitzedrahtanemometer oder durch Rauchstäbchen/Nebelmaschinen sowie Fingertest (fühlen ob zugig oder nicht) durchgeführt werden.
Es sind je nach Anforderung unterschiedliche Messwerte bzgl. der Dichtigkeit einzuhalten. Einige Beispiele für zu erzielende n50-Werte:
Wichtiger Hinweis:
Um später teure bauphysikalisch begründete Schäden zu vermeiden, ist es wichtig die Dichtigkeit der thermischen Hülle nach Fertigstellung der luftdichten Ebene aber vor dem Verkleiden durch z.B. Gipskarton platten (z.B. Dachausbau) zu kontrollieren. Denn feuchte Luft kann in die Dämmebene gelangen und dort materialschädigend bzw. materialzerstörend wirken.
Auch Schimmelpilbefall aber auch Befall durch Holzzerstörer mit all den negativen Folgen für das Wohnumfeld (Raumluft innen) bzw. der Konstruktion ist ein möglicher vorkommender Schaden bei undichter Bauweise bzgl. der Luftdichtheitsschicht.
Es ist also wichtig diesen neuralgischen Punkt UNABHÄNGIG zum richtigen Zeitpunkt überprüfen zu lassen.
EnEV
Nach § 6 Absatz 1 EnEV sind zu errichtende Gebäude so auszuführen, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend den anerkannten Regeln der Technik abgedichtet ist.
Diese Regelung soll sicherstellen, dass nach Fertigstellung des Gebäudes unnötige Wärmeverluste durch Ex- und Infiltration über Gebäude- und Montagefugen oder sonstige Leckagen in der wärmeübertragenden Umfassungsfläche vermieden werden.
Um z.B. bei der Energiebbilanzierung den niedrigeren Luftwechsel von n = 0,6/h anstatt 0,7 ansetzen zu dürfen, muss dann auch die Dichtigkeit der Gebäudehülle nachgewiesen werden (Durchführung des Luftdichtheitstests mit Bestehen- n50 3,0).
Diese Messung sowie die KFW-Messungen (ab KFW 70-Effizienzhaus und besser) müssen nach Fertigstellen der kompletten Gebäudehüller durchgeführt. Für die KFW-Effizienzhäuser 85, 100, 115 sowie KFW-Effizienzhaus Denkmal ist der Luftdichtheitstest nicht verpflichtend. In den technischen FAQ der KFW wird ein baubegleitender Luftdichtheitstest zur Überprüfung der Dichtheit und der Möglichkeit der Nachbesserung, wie oben im Text auch schon erwähnt, empfohlen.
Die Messung erfolgt in Anlehnung an DIN 13829 Verfahren B.
Fazit:
Es ist deshalb sinnvoll den Luftdichtheitstest in manchen Fällen zweimal durchzuführen. Als Qualitätskontrolle ist es sehr sinnvoll den Luftdichtheitstest nach Einbringung der Luftdichtheitsebene und vor dem Verschließen dieser Ebene (z.B. Gipskartonplatten) immer durchzuführen.
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